Bücherei- und Gebührenordnung
Was es braucht, um sich ein Medium auszuleihen
Bücherei- und Gebührenordnung
Um Medien entlehnen zu können, ist eine Anmeldung in der Pfarrbücherei Vöcklabruck durchzuführen.
Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie diese Bücherei- und Gebührenordnung.
Die Entlehnung von Medien erfolgt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben, zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen oder zu vervielfältigen.
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Verhalten in den Räumlichkeiten der öffentlichen Pfarrbücherei Vöcklabruck:
Alle Besucher mögen sich so verhalten, dass andere Menschen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
Rauchen ist in der Bibliothek untersagt.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Gebühren ab 1. Oktber 2023
Einzelgebühren: | |
Bücher für Erwachsene | € 0,50 |
Bücher für Kinder | € 0,50 |
CDs, Tonies | € 1,50 |
DVD | € 2,50 |
Jahresgebühren: | |
Jahreskarte Erwachsene | € 15,00 |
Jahreskarte Kinder und Jugend bis 18 Jahre | € 8,00 |
Jahreskarte Familien | € 20,00 |
Überziehungsgebühr € 0,50,- pro Öffnungstag und Medium (= 2 Euro pro Woche)
Die Anzahl der zu entlehnenden Medien ist mit 6 Stück begrenzt (Kindermedien ausgenommen).
Die Leihfrist der DVDs beträgt nun, wie bei allen anderen Medien, zwei Wochen. DVDs können ab jetzt auch verlängert werden. Es sind pro Medium maximal 2 Verlängerungen möglich (maximale Leihfrist: 6 Wochen).
Verlust oder Beschädigung von Medien
Überprüfen Sie bitte die zur Entlehnung beabsichtigten Medien auf Schäden und Vollständigkeit. LetztbenutzerInnen haften für ihre entliehenen Medien. Beschädigte oder verloren gegangene Medien müssen ersetzt werden: gleiches Medium oder entsprechender finanzieller Ersatz, dessen Höhe von der Mitarbeiterin/vom Mitarbeiter der Bibliothek festgesetzt wird.
Haftung
Für liegengelassene Gegenstände der Besucher kann das Lesezentrum keine Haftung übernehmen.
Die Bücherei übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.